Seit Ende April verhandelt das Landgericht Rostock über den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow. Angeklagt ist die 30-jährige Gina H., eine frühere Lebensgefährtin von Fabians Vater. Sie bestreitet die Tat. Inzwischen hat sie sich erstmals ausführlich selbst geäußert, ein LKA-Experte hat eine neue Auswertung ihrer Handy-Daten vorgestellt und am 28. August begann der 24. Verhandlungstag mit einem weiteren Zeugen aus ihrem familiären Umfeld. Was steht tatsächlich fest – und was ist weiterhin nur Teil der Anklage oder Gegenstand der Beweisaufnahme?
Der Fall Fabian hat seit dem Herbst 2025 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst. Der Achtjährige verschwand am 10. Oktober 2025 aus Güstrow. Vier Tage später wurde sein Leichnam an einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl gefunden. Seit dem 28. April 2026 muss sich Gina H. vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Rostock verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Nach der Anklage soll sie Fabian aus der Wohnung seiner Mutter gelockt, ihn zu dem Tümpel gebracht und dort getötet haben. Später soll der Leichnam in Brand gesetzt worden sein. Als mögliches Motiv beschreibt die Anklage die Vorstellung, Fabian habe einer erneuten Beziehung zwischen Gina H. und seinem Vater im Weg gestanden.
Die Angeklagte weist diesen Vorwurf zurück. Gerade deshalb ist der Prozess ein Indizienverfahren: Das Gericht muss eine große Zahl einzelner Beobachtungen, Aussagen, technischer Daten und Gutachten miteinander abgleichen. Kein einzelnes Detail sollte isoliert als Beweis für Schuld oder Unschuld behandelt werden.
Wähle einen Zeitpunkt. Die Zeitleiste konzentriert sich auf öffentlich dokumentierte Wendepunkte des Falls und des Prozesses.
Fabian bleibt krankheitsbedingt zu Hause. Als seine Mutter von der Arbeit zurückkehrt, ist der Achtjährige verschwunden. Sein Handy bleibt zurück. Nach Darstellung der Ermittler liegt das spätere Tatzeitfenster ungefähr zwischen 11 und 15 Uhr.
Vier Tage nach dem Verschwinden wird Fabian an einem abgelegenen Tümpel entdeckt. Gina H. meldet den Fund gemeinsam mit einer Bekannten zunächst als zufällige Entdeckung bei einem Spaziergang.
Vor dem Landgericht Rostock wird die Anklage gegen Gina H. verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr heimtückischen Mord und niedrige Beweggründe vor. Die Angeklagte äußert sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Zwei Männer schildern vor Gericht, dass sie bereits vor dem offiziell gemeldeten Fund mit Gina H. an dem Tümpel gewesen seien. Einer der Zeugen berichtet außerdem von einer Absprache über ein Alibi. Gina H. bestreitet später wesentliche Teile belastender Zeugenaussagen.
Nach 19 Prozesstagen hat das Gericht zahlreiche Zeugen und Gutachter gehört. Im Zentrum stehen Widersprüche, technische Spuren, Aussagen zum Fundort und die Frage, ob einzelne Äußerungen als mögliches Täterwissen zu bewerten sind.
Am 22. Verhandlungstag verliest die Angeklagte eine mehrstündige Einlassung. Sie erklärt sich für unschuldig, schildert ihren Tagesablauf am 10. Oktober 2025 und versucht, belastende Zeugenaussagen zu entkräften.
Ein LKA-Experte erklärt, dass sich aus einer neueren Auswertungsmethode Fahrten und Pausen ableiten lassen. Nach seiner Aussage könnten einzelne Punkte mit dem von der Staatsanwaltschaft rekonstruierten Tatablauf übereinstimmen. Zugleich bleiben Fragen offen.
Der 24. Verhandlungstag beginnt mit der Aussage eines Mannes aus dem familiären Umfeld der Angeklagten. Das Gericht veröffentlicht aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht, ob es sich um einen Verwandten oder Bekannten handelt. Ob Gina H. anschließend Fragen zu ihrer Einlassung beantwortet, erscheint nach Angaben ihres Verteidigers unwahrscheinlich.
Was die Staatsanwaltschaft Gina H. vorwirft
Nach der Anklage soll Gina H. den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter in Güstrow gelockt und etwa 15 Kilometer südlich zu einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl gebracht haben. Dort soll sie ihn getötet haben. Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass sie später noch einmal an den Ort zurückgekehrt sein könnte, um den Leichnam in Brand zu setzen.
Das Motiv, das die Anklage annimmt, ist eng mit der früheren Beziehung zu Fabians Vater verbunden. Gina H. war mehrere Jahre mit ihm zusammen; die Beziehung endete im August 2025. Die Staatsanwaltschaft unterstellt, sie habe Fabian als Hindernis für eine erneute Annäherung an seinen Vater angesehen.
Was Gina H. in ihrer vierstündigen Einlassung sagte
Bis zum 22. Verhandlungstag hatte Gina H. zu den eigentlichen Vorwürfen vor Gericht geschwiegen. Am 24. August änderte sich das. In einer mehrere Stunden dauernden Einlassung bestritt sie, Fabian getötet zu haben, und schilderte ihren eigenen Tagesablauf für den 10. Oktober 2025.
Nach ihrer Darstellung war am Morgen ein Hufschmied auf ihrem Grundstück in Reimershagen. Danach sei sie bei einer Bank in Güstrow gewesen und anschließend zu einem längeren Spaziergang in einem Wald südlich von Klein Upahl gefahren. Später habe sie sich gegen 13 Uhr mit einem Bekannten am sogenannten Bolzsee getroffen.
Genau diese Zeitangaben sind wichtig, weil die Ermittler davon ausgehen, dass Fabian ungefähr zwischen 11 und 15 Uhr entführt und getötet wurde. Die Einlassung ist deshalb nicht nur eine grundsätzliche Unschuldsbeteuerung, sondern auch der Versuch, für dieses Zeitfenster einen nachvollziehbaren alternativen Tagesablauf darzustellen.
Zugleich griff Gina H. mehrere Aussagen an, die sie belasten. Sie stellte nach NDR-Angaben unter anderem die Glaubwürdigkeit einzelner Zeugen infrage und schilderte Konflikte aus ihrem persönlichen Umfeld. Für das Gericht entsteht damit eine zusätzliche Aufgabe: Es muss nicht nur die Einlassung selbst prüfen, sondern auch klären, welche Zeugenaussagen in welchen Punkten zuverlässig sind.
Die neue Handy-Auswertung: wichtig, aber kein einzelner Beweis
Am 23. Verhandlungstag rückten die Daten des Mobiltelefons der Angeklagten erneut in den Mittelpunkt. Ein Experte des Landeskriminalamts sagte aus, dass eine Auswertungsmethode verwendet worden sei, die bei der ersten Analyse im Herbst 2025 noch nicht zur Verfügung gestanden habe.
Aus den Daten ließen sich nach seiner Darstellung Fahrten und Fahrtpausen erkennen. In einigen wichtigen Punkten könne dieses Bewegungsbild zu dem von der Staatsanwaltschaft rekonstruierten Tatablauf passen. Das ist für die Beweisaufnahme relevant, weil technische Daten unabhängig von Erinnerungen einzelner Zeugen zusätzliche Zeit- und Bewegungsmuster liefern können.
Gleichzeitig ist die Formulierung des Experten entscheidend: Die Daten könnten mit Teilen des rekonstruierten Ablaufs übereinstimmen. Das bedeutet nicht, dass das Handy die Tat selbst dokumentiert oder jede Bewegung eindeutig einer bestimmten Handlung zuordnet.
Die erste Polizeivernehmung und die veränderte Geschichte vom Fund
Am selben Prozesstag spielte das Gericht eine mehr als dreistündige Videoaufnahme der ersten Vernehmung von Gina H. ab. Damals wurde sie noch als Zeugin befragt. Zunächst schilderte sie den Fund des toten Jungen als zufällige Entdeckung bei einem Spaziergang mit einer Freundin.
Diese Darstellung hielt nicht vollständig. Als die Ermittler sie mit anderen Angaben konfrontierten, räumte sie ein, bereits in der Nacht zuvor mit einem Bekannten am Tümpel gewesen zu sein. Nach dem öffentlich dokumentierten Prozessverlauf war dort außerdem noch ein zweiter Bekannter mit ihr gewesen. Beide Männer haben inzwischen vor Gericht ausgesagt.
Für die Beweiswürdigung ist das bedeutsam, weil das Gericht klären muss, warum die Angaben zum eigenen Aufenthalt am Fundort schrittweise verändert wurden. Eine falsche oder unvollständige Aussage beweist für sich allein keinen Mord. Sie kann aber bei der Gesamtwürdigung relevant werden, wenn sie sich mit weiteren Indizien verbindet.
Warum die nächtlichen Besuche am Tümpel eine zentrale Rolle spielen
Im Juni sagten zwei Männer über Treffen mit Gina H. am Tümpel aus, bevor der Leichnam offiziell als gefunden gemeldet wurde. Einer der Männer berichtete, er sei nachts mit ihr an den Ort gefahren und habe dort etwas wahrgenommen, das sich später als der Leichnam Fabians erwies.
Ein weiterer Zeuge sagte später aus, er habe mit Gina H. ein Alibi abgesprochen. Er schilderte ebenfalls, vor der offiziellen Fundmeldung mit ihr an dem Tümpel gewesen zu sein. Solche Aussagen sind für die Anklage belastend, weil sie der ursprünglichen Darstellung eines zufälligen Fundes widersprechen.
Doch auch hier gilt: Das Gericht muss die Glaubwürdigkeit der Männer, mögliche eigene Interessen, Erinnerungslücken und Widersprüche prüfen. Gina H. hat in ihrer Einlassung versucht, belastende Aussagen aus ihrem Umfeld zu erschüttern.
Widersprüche, Indizien und mögliches Täterwissen
Schon vor der Sommerpause hatte sich ein komplexes Bild entwickelt. Nach 19 Verhandlungstagen standen Spuren, Indizien, Widersprüche und Aussagen im Mittelpunkt, bei denen sich die Frage stellte, ob Gina H. Informationen besaß, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich bekannt gewesen waren.
Dazu gehörten Äußerungen über den Zustand eines Leichnams sowie konkrete Überlegungen zu einem abgelegenen Ort, bevor die Öffentlichkeit alle Details kannte. Ob solche Aussagen tatsächlich als Täterwissen zu bewerten sind, hängt jedoch vom Kontext ab: Was war bereits im privaten Umfeld bekannt? Was konnte aus Suchmaßnahmen oder Gesprächen erschlossen werden? Und wie genau erinnern sich Zeugen Monate später an einzelne Formulierungen?
Genau deshalb ist ein Indizienprozess oft lang. Einzelne Bausteine können auffällig wirken, gewinnen ihren Beweiswert aber erst durch den Zusammenhang mit anderen Fakten.
Was belastet Gina H. – und was ist noch nicht bewiesen?
Diese Unterscheidung ist zentral. In sozialen Netzwerken werden einzelne Prozessdetails häufig wie ein fertiger Schuldspruch behandelt. Ein Strafgericht arbeitet anders. Es muss die gesamte Beweisaufnahme bewerten und darf eine Verurteilung nur aussprechen, wenn es von der Schuld überzeugt ist.
Der 24. Verhandlungstag: Warum das familiäre Umfeld weiter wichtig ist
Dass die Kammer weiterhin Zeugen aus dem sozialen und familiären Umfeld hört, zeigt, wie stark die Beweisaufnahme auch auf Beziehungen, Verhalten und frühere Aussagen angewiesen ist. Solche Zeugen können etwas zu konkreten Ereignissen beitragen, aber auch dabei helfen, andere Aussagen zeitlich oder inhaltlich einzuordnen.
Ursprünglich war außerdem vorgesehen, dass Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage Fragen zu Gina H.s vierstündiger Einlassung stellen können. Ihr Verteidiger erklärte jedoch vor dem Termin, ihr Zustand habe sich seit der Aussage deutlich verändert; eine Beantwortung von Fragen sei daher eher unwahrscheinlich.
Gleichzeitig bestätigte das Gericht, dass der Prozess um bis zu sechs weitere Verhandlungstage verlängert werden könnte. Die Verteidigung hat unter anderem ein weiteres Gutachten zur Dauer des Brandgeschehens am Tümpel angeregt. Ob die Kammer dieses zusätzliche Gutachten einholt, war zum aktuellen Stand offen.
Warum ein weiteres Brandgutachten wichtig werden könnte
Bei einem Indizienverfahren kann eine technische Detailfrage große Bedeutung bekommen. Wenn sich rekonstruieren lässt, wie lange ein Brand ungefähr gedauert haben muss, lässt sich dieses Zeitfenster mit dokumentierten Aufenthaltsorten, Telefon- oder Fahrzeugdaten und Zeugenaussagen vergleichen.
Die Verteidigung versucht damit, eine grundlegende Frage zu stellen: Passt der von der Anklage angenommene Ablauf überhaupt in die verfügbaren Zeitfenster? Die Staatsanwaltschaft wiederum kann argumentieren, dass technische Rekonstruktionen immer im Zusammenhang mit anderen Indizien gesehen werden müssen.
Solange das Gericht über die Beweisanregung nicht entschieden hat, bleibt offen, ob ein neuer Sachverständiger gehört wird und ob sich dadurch der Prozess tatsächlich bis in den Oktober verlängert.
Welche Fragen das Gericht noch beantworten muss
- Wie belastbar ist der rekonstruierte Bewegungsverlauf des Handys?
- Wie sind die verschiedenen Versionen von Gina H.s Tagesablauf zu bewerten?
- Warum war sie bereits vor dem offiziell gemeldeten Fund am Tümpel?
- Wie glaubwürdig sind die Aussagen der beiden Bekannten über die nächtlichen Treffen?
- Gab es tatsächlich eine Absprache über ein Alibi?
- Sind einzelne frühe Äußerungen als Täterwissen zu verstehen oder anders erklärbar?
- Passt das Brandgeschehen zeitlich zum von der Staatsanwaltschaft angenommenen Tatablauf?
- Reicht die Gesamtheit der Indizien für eine Verurteilung aus?
Warum der Prozess länger dauert als ursprünglich geplant
Als das Verfahren im April begann, waren zunächst deutlich weniger Termine vorgesehen. Inzwischen hat das Gericht zahlreiche zusätzliche Zeugen, Ermittler und Sachverständige gehört. Neue Beweisanträge und technische Auswertungen können weitere Termine erforderlich machen.
Das ist bei einem auf Indizien gestützten Mordprozess nicht ungewöhnlich. Jede neue Information kann dazu führen, dass eine frühere Aussage noch einmal eingeordnet oder ein technisches Gutachten ergänzt werden muss. Für die Öffentlichkeit kann das langsam wirken; juristisch ist die Gründlichkeit jedoch entscheidend.
Was seriöse True-Crime-Berichterstattung im Fall Fabian beachten muss
Die enorme Aufmerksamkeit für den Fall birgt ein Risiko: Prozessdetails werden in sozialen Netzwerken schnell emotional bewertet und teilweise aus ihrem juristischen Kontext gelöst. Besonders problematisch ist das, weil eine Angeklagte vor einem Urteil nicht als Täterin bezeichnet werden darf.
UniversalPulse24 übernimmt deshalb weder private Gerüchte noch unbelegte Tätertheorien. Aussagen werden danach gekennzeichnet, ob sie von der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung, Zeugen oder Sachverständigen stammen. Auch sensible Details zum Tod des Kindes werden nur soweit genannt, wie sie zum Verständnis der Beweisaufnahme notwendig sind.
Der aktuelle Stand: Viel Material, aber noch kein Urteil
Nach 23 abgeschlossenen Verhandlungstagen und zu Beginn des 24. Prozesstags liegt eine große Menge an Beweismaterial auf dem Tisch. Die Angeklagte hat ihre eigene Version ausführlich dargestellt. Das LKA hat technische Daten neu ausgewertet. Mehrere Zeugen haben über nächtliche Besuche am späteren Fundort und über mögliche Absprachen berichtet.
Gleichzeitig ist genau das der Punkt, an dem journalistische Zurückhaltung notwendig bleibt. Der Prozess ist nicht abgeschlossen. Die Verteidigung stellt zentrale Teile der Belastungszeugen und des angenommenen Zeitablaufs infrage. Weitere Beweiserhebungen sind möglich.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welches einzelne Indiz am spektakulärsten klingt. Entscheidend ist, ob das Gericht am Ende aus der Gesamtheit aller Beweise eine widerspruchsfreie und zweifelsfreie Überzeugung bilden kann.
Häufige Fragen zum Mordprozess um Fabian
Wer ist im Mordprozess um Fabian angeklagt?
Angeklagt ist die 30-jährige Gina H., eine frühere Lebensgefährtin von Fabians Vater. Sie bestreitet, den Achtjährigen getötet zu haben. Für sie gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Seit wann läuft der Prozess?
Der Prozess vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Rostock begann am 28. April 2026. Am 28. August 2026 begann der 24. Verhandlungstag.
Was wirft die Staatsanwaltschaft Gina H. vor?
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Fabian am 10. Oktober 2025 aus der Wohnung seiner Mutter gelockt, bei Klein Upahl getötet und den Leichnam später in Brand gesetzt zu haben. Gina H. weist diese Vorwürfe zurück.
Was sagte Gina H. am 24. August 2026?
In einer rund vierstündigen Einlassung beteuerte sie ihre Unschuld, schilderte ihren Tagesablauf am Tag von Fabians Verschwinden und griff die Glaubwürdigkeit mehrerer belastender Zeugen an.
Was zeigen die neuen Handy-Daten?
Nach Aussage eines LKA-Experten lassen sich aus einer neuen Auswertung Fahrten und Pausen ableiten, die in einigen Punkten zu dem von der Staatsanwaltschaft rekonstruierten Ablauf passen könnten. Die Daten allein beweisen jedoch keine konkrete Tathandlung.
Warum ist der nächtliche Besuch am Tümpel wichtig?
Mehrere Zeugen berichteten, bereits vor der offiziell gemeldeten Entdeckung des Leichnams mit Gina H. an dem Tümpel gewesen zu sein. Das widerspricht ihrer ursprünglichen Darstellung eines zufälligen Fundes am nächsten Tag und ist deshalb Teil der Beweiswürdigung.
Ist Gina H. bereits verurteilt?
Nein. Der Prozess läuft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Kann der Prozess bis Oktober dauern?
Das Landgericht hat bestätigt, dass bis zu sechs zusätzliche Verhandlungstage möglich sind. Ob diese Termine tatsächlich benötigt werden, hängt unter anderem von weiteren Zeugen und möglichen zusätzlichen Gutachten ab.
Quellen und Dokumentation
- NDR, 28.04.2026: Prozessauftakt und Anklagevorwürfe.
- NDR, 12.06.2026: Aussage eines Bekannten zum nächtlichen Besuch am Tümpel.
- NDR, 16.06.2026: Zeugenaussage zu einer behaupteten Alibi-Absprache.
- NDR, 30.07.2026: Zwischenbilanz nach 19 Verhandlungstagen.
- NDR, 24.08.2026: Gina H.s mehrstündige Einlassung.
- NDR, 26.08.2026: Neue Handy-Auswertung und Video der ersten Vernehmung.
- NDR, Stand 28.08.2026, 11:20 Uhr: 24. Verhandlungstag und möglicher weiterer Prozessverlauf.